„Da 80 % der verfügbaren Seezungenquote ausgeschöpft sind […], wird hiermit mitgeteilt, dass für Fangfahrten, die am 6. Juli ab 00:00 Uhr beginnen, die gezielte Befischung dieser Bestandsgruppe in den ICES-Gebieten 8c, 8d, 8e, 9 und 10 sowie in den Unionsgewässern des CECAF-Gebiets 34.1.1 verboten ist“, heißt es in einer Mitteilung der Generaldirektion für natürliche Ressourcen, Sicherheit und maritime Dienste (DGRM).

Diese Gebiete entsprechen dem südlichen Teil des Golfs von Biskaya, dem Offshore-Bereich (offenes Meer) des westlichen Golfs von Biskaya, den portugiesischen Gewässern und der Azorenbank.

Die Anlandungen dieser Fischart sind auf 5 % der pro Schiff in jeder Fangsaison insgesamt angelandeten Menge begrenzt.