Ab dem 1. Oktober wird der Staat Kuren mit 35% subventionieren, bis zu einem Höchstbetrag von 110 Euro pro Nutzer, berichtet die Wirtschaftszeitung ECO unter Berufung auf eine am Donnerstag, den 7. August, im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung.
"Der staatliche Zuschuss beträgt 35% des Preises der Kurbehandlungen, mit einer Obergrenze von 110 Euro pro Kurbehandlung. [Jede Kur muss mindestens 12 Tage und darf höchstens 21 Tage dauern", heißt es in der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung, die besagt, dass die Kuren vom Nationalen Gesundheitsdienst(SNS) verschrieben werden müssen.)
Konsultationen, Dampf-, Dusch- oder Tauchbehandlungen für Krankheiten wie rheumatoide Arthritis, Rhinitis, Asthma, Psoriasis, Bluthochdruck, Anämie, Vulvovaginitis und psychiatrische Erkrankungen sind einige der Behandlungen und Krankheiten, die nun bezuschusst werden.
In der Verordnung heißt es, dass die Regierung schätzungsweise bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr für subventionierte Kurbehandlungen ausgibt, die elektronisch, vorzugsweise papierlos, über die von SPMS - Shared Services des Gesundheitsministeriums (EPE) bereitgestellten Systeme verschrieben werden müssen.
Die Zentralverwaltung des Gesundheitswesens "überwacht die Durchführung der Regelung, indem sie die Zahl der Nutzer, die Arten der Thermalbehandlungen und -techniken sowie die insgesamt in Rechnung gestellten Ausgaben und die Ausgaben pro verschreibende lokale Gesundheitseinheit kontrolliert".
Die Verschreibung von Wärmebehandlungen wird jährlich, im dritten Quartal eines jeden Jahres, "unter durch Verordnung festzulegenden Bedingungen" evaluiert, heißt es in der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung weiter.
Es ist anzumerken, dass 2019 die von den Gesundheitszentren verschriebenen Thermalkuren wieder vom Staat subventioniert werden, nachdem diese Behandlungen im Jahr 2011 aufgrund der finanziellen Rettung des Landes ausgesetzt worden waren.