Das Dekret tritt am Samstag, den 14. Februar, in Kraft und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026, wobei der RSI-Referenzwert auf 247,56 € festgelegt wird, was 46,09 % des Sozialhilfe-Index (IAS) entspricht.
Dem Erlass zufolge berücksichtigt die Aktualisierung "die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI), ohne Wohnen, der letzten 12 Monate, bezogen auf den Monat Dezember 2025, die 2,20 % betrug".
Der Referenzwert definiert den Höchstbetrag, den ein Leistungsempfänger oder ein Haushalt erhalten kann, da das RSI keine feste Leistung ist.
Das RSI (Soziales Eingliederungseinkommen) wird berechnet, indem das tatsächliche Einkommen des Leistungsempfängers oder des Haushalts vom Referenzwert abgezogen wird.







