Die Entscheidung erfolgt gemäß Artikel 122 Buchstabe j) des Gesetzes Nr. 23/2007, das im April 2007 erlassen wurde. Das Verfahren gilt jedoch nur für Personen, die Portugal nicht verlassen haben, wie die Agentur in den sozialen Medien bekannt gab.

Der Antrag wird über ein Online-Formular gestellt, das unter contactenos.aima.gov.pt zu finden ist. Wählen Sie auf der Website in der Themenart "Aufenthaltsgenehmigung" und als Unterart des Themas: "Genehmigung zur Befreiung von der Visumpflicht - Art 122 - Buchstabe j)".

Die Agentur weist außerdem darauf hin, dass "alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente" beigefügt werden müssen.

Wie ist das Formular auszufüllen?

Auf der offiziellen Website der AIMA heißt es, dass die Bürger ihren vollständigen Namen, ihre E-Mail-Adresse, ihre Handynummer, ihr Geburtsdatum, ihre Staatsangehörigkeit, die Nummer ihres Aufenthaltstitels und die Nummer ihres Reisepasses angeben müssen.

Der Antrag wird dann formalisiert, indem Dokumente wie eine eingescannte Kopie des Reisepasses, eine eingescannte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, eine Erklärung des Finanzamts, eine eingescannte Kopie des Arbeits- oder Dienstleistungsvertrags und eine Erklärung über die Selbständigkeit bei der Steuerbehörde (AT), der Nachweis der Anmeldung bei der Sozialversicherung (NISS), der Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge und der Nachweis der Unterkunft (AT) beigefügt werden.