Laut einer Erklärung des Außenministeriums können portugiesische Konsulate oder Visumantragsstellen für externe Dienstleister(VFS Global/BLSInternational/TLScontact) nach diesen Änderungen keine Anträge auf Arbeitsvisa mehr annehmen.
"Anstelle des Visums für Arbeitssuchende wird es ein Visum für qualifizierte Arbeitssuchende geben", aber Anträge auf ein Visum für qualifizierte Arbeitssuchende können nur dann gestellt werden, wenn "die neue Art von Visum in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des neuen Ausländergesetzes den erforderlichen Vorschriften unterliegt".
Das Gesetz Nr. 61/2025 vom 22. Oktober 2025, das das Ausländergesetz genehmigt und diese Änderungen enthält, wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.