Nach Angaben der Agentur für Integration, Migration und Asyl(AIMA) haben die 38 Migranten Anträge auf internationalen Schutz gestellt. 34 der Anträge, die von Erwachsenen und Minderjährigen in Begleitung ihrer Eltern gestellt wurden, wurden von den Behörden als unbegründet eingestuft.

Vier Anträge von unbegleiteten Minderjährigen müssen noch geprüft werden, und die AIMA hat die Staatsanwaltschaft bereits um die Bestellung eines Rechtsvertreters gebeten.

Die Entscheidungen wurden den Antragstellern bereits mitgeteilt, und die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels läuft derzeit (zehn Tage).

Am 9. August ordnete der diensthabende Richter des Gerichts von Silves die zwangsweise Abschiebung und Verbringung der Migranten in Übergangsunterkünfte (Porto und Faro) an. Die gesetzliche Frist für die zwangsweise Abschiebung beträgt 60 Tage, wenn die Migranten nicht die Absicht bekundet haben, freiwillig zurückzukehren.

Bislang hat keiner [der Migranten] den Wunsch geäußert, in sein Herkunftsland zurückzukehren", erklärte eine Quelle des PSP. Im Falle einer freiwilligen Rückkehr kann die Frist bis zu 20 Tage betragen.

Nach Angaben der PSP hatten nur vier der 38 Bürger Ausweispapiere oder legten diese vor.

Die 38 Personen - 25 Männer, sechs Frauen und sieben Minderjährige - kamen am 8. August um 20.05 Uhr in einem Holzboot am Strand von Boca do Rio in der Gemeinde Burgau im Bezirk Vila do Bispo an.

Bis zu ihrer Verlegung in Notunterkünfte und ähnliche Einrichtungen waren die Migranten, von denen einige im Krankenhaus lagen, in einer Sporthalle in Sagres untergebracht, die vom Katastrophenschutzdienst der Stadtverwaltung von Vila do Bispo zur Verfügung gestellt wurde.

Nach den damaligen Angaben des PSP wurden dann 14 Personen im Zentrum für vorübergehende Unterbringung in Porto (Santo António Housing Unit), 15 im Zentrum für vorübergehende Unterbringung (EECIT) in Faro und neun im EECIT in Porto untergebracht.